Allgemeine Geschäftsbedingungen
codehero GmbH — Stand: 1. Januar 2026
§ 1 Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Sie gelten für sämtliche Verträge zwischen der codehero GmbH, Mozartstraße 17, 96465 Neustadt bei Coburg (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von IT-Dienstleistungen (siehe § 2).
1.2 Bei Beratungsleistungen (z. B. Workshops, Architektur-Beratung, Konzeption, Code-Reviews) schuldet der Auftragnehmer kein konkretes Ergebnis, sondern lediglich ein Tätigwerden nach bestem Wissen und Gewissen (Dienstvertrag). Bei Werkleistungen (z. B. Softwareentwicklung, Implementierung) gelten diese als erbracht, sobald die vereinbarten Leistungsergebnisse abgenommen wurden (Werkvertrag). Die jeweilige Einordnung ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
1.3 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Mit Eingang der schriftlichen Zustimmung zum Angebot innerhalb der Bindungsfrist (siehe § 7.6) kommt ein Vertrag zwischen beiden Parteien zustande.
1.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen an qualifizierte Subunternehmer zu vergeben. Er bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn dies den berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderlaufen würde.
1.5 Soweit neben diesen AGB weitere individuelle Vertragsbedingungen vereinbart wurden, gehen diese im Widerspruchsfall den vorliegenden AGB vor.
1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Auftraggebers werden — vorbehaltlich ausdrücklicher Zustimmung — nicht anerkannt.
§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungsumfang
2.1 Die codehero GmbH erbringt als Auftragnehmer im Wesentlichen folgende Dienst- oder Werkleistungen:
- Softwareentwicklung (Web-Applikationen, APIs, Frontend & Backend)
- Cloud-Architektur & Infrastruktur (AWS, Azure, Google Cloud)
- Payment-Integration & Marketplace-Architektur (Stripe, PayPal)
- KI-Lösungen & Automatisierung
- Technische Beratung, Workshops & Code-Reviews
- Konzeption, Prototyping & MVP-Entwicklung
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber (Angebot, Vertrag oder Briefing).
2.3 Die codehero GmbH erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik.
2.4 Art, Umfang und Zeitplanung der Leistungserbringung erfolgen in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die codehero GmbH ist in der Wahl ihrer Mittel, Werkzeuge und Arbeitsmethoden frei.
2.5 Sofern keine festen Fristen vereinbart sind, gelten Zeitangaben als unverbindliche Planungsgrößen. Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Naturkatastrophen, Krankheit, Ausfall von Internetdiensten oder gesetzliche Maßnahmen — berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Bei einer Dauer von mehr als 30 Tagen sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
2.6 Die Abnahme von Werkleistungen gilt als erfolgt, sobald der Auftraggeber die Leistung nach Aufforderung freigibt, veröffentlicht oder in Gebrauch nimmt. Die Abnahmefrist wird auf 2 Wochen ab Abnahmeaufforderung festgelegt, sofern nicht individuell anders vereinbart. Äußert sich der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht oder zahlt die Rechnung ohne Vorbehalt, gilt das Werk als abgenommen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Dies umfasst insbesondere Zugangsdaten zu Repositories, Cloud-Accounts, APIs, Testumgebungen und Drittanbieter-Diensten.
3.2 Rückfragen und Feedback-Anfragen des Auftragnehmers sind innerhalb von 5 Werktagen zu beantworten, sofern nicht individuell anders vereinbart. Verspätetes Feedback verlängert vereinbarte Fristen um die Dauer der Verzögerung.
3.3 Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass zur Verfügung gestellte Inhalte, Daten und Materialien nicht gegen Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrecht, Datenschutz) verstoßen.
3.4 Für Verzögerungen, die durch verspätete oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand in Rechnung stellen.
3.5 Mehraufwand, der durch nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers, unvollständige oder verspätete Mitwirkung, technische Zusatzanforderungen oder sonstige Umstände entsteht, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, ist gesondert zu vergüten. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, sobald Mehraufwand erkennbar wird. Überschreitet der Mehraufwand voraussichtlich 2 Stunden oder 10 % des vereinbarten Aufwands, bedarf die Fortführung der Leistung der Freigabe in Textform, sofern nicht Gefahr im Verzug besteht.
§ 4 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
4.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI-Tools) zur Erstellung von Inhalten (z. B. Quellcode, Texte, Konzepte, Dokumentation) einzusetzen. Sofern nicht anders vereinbart, werden alle von einer KI generierten Inhalte nach deren Erstellung von einer natürlichen Person geprüft und bei Bedarf angepasst.
4.2 Der Einsatz von KI-Tools erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderlaufen würde. Will der Auftraggeber, dass KI-Technologien für bestimmte Projekte oder Teile davon nicht eingesetzt werden, hat er dies dem Auftragnehmer in Textform eigenständig mitzuteilen.
4.3 Der Auftragnehmer sichert zu, dass Inhalte, die ganz oder teilweise mit KI erstellt wurden, nach bestem Wissen nicht die Rechte Dritter verletzen. Sofern an solchen Inhalten ausschließliche Nutzungsrechte übertragen werden sollen, wird der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass eine Nutzungsrechteübertragung möglich ist. Der Auftragnehmer haftet nicht für etwaige Einschränkungen bei der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von KI-generierten Inhalten.
§ 5 Quellcode, Nutzungsrechte & geistiges Eigentum
5.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung des Auftrags an den erstellten Arbeitsergebnissen (Quellcode, Dokumentation, Konzepte) ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck ein, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist. Weitergehende Rechte (z. B. ausschließliche Nutzungsrechte, Weitergabe an Dritte) können individuell vereinbart werden.
5.2 Der Auftragnehmer behält das Recht, generische, nicht projektspezifische Code-Muster, Bibliotheken, Werkzeuge und Methoden, die im Rahmen des Auftrags entwickelt oder eingesetzt wurden, in anderen Projekten weiterzuverwenden. Geschäftsgeheimnisse und projektspezifische Logik des Auftraggebers sind hiervon ausgenommen.
5.3 Erstellte Software kann Open-Source-Komponenten Dritter enthalten (z. B. npm-Pakete, Python-Bibliotheken, Frameworks). Diese unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzen (z. B. MIT, Apache 2.0, GPL). Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber auf Wunsch über die verwendeten Drittlizenzen. Eine Haftung für Fehler oder Sicherheitslücken in Open-Source-Komponenten ist ausgeschlossen.
5.4 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen beim Auftragnehmer (Eigentumsvorbehalt).
5.5 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Vertrauliche Details werden hierbei nicht offengelegt.
§ 6 Hosting, Cloud-Dienste & Drittanbieter
6.1 Sofern der Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags Cloud-Infrastruktur einrichtet oder konfiguriert (z. B. AWS, Azure, Google Cloud), trägt der Auftraggeber die laufenden Betriebskosten dieser Dienste selbst. Der Auftragnehmer haftet nicht für Kosten, die durch den Betrieb der Infrastruktur nach Übergabe entstehen.
6.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Verfügbarkeits- oder Funktionsgarantie für Drittanbieter-Dienste (z. B. Stripe, AWS, OpenAI, Typesense). Änderungen an APIs, Preismodellen oder Nutzungsbedingungen dieser Dienste liegen außerhalb der Verantwortung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist für die datenschutzkonforme Nutzung der Drittanbieter-Dienste selbst verantwortlich.
6.3 Sofern nicht individuell anders vereinbart, umfasst die Leistung des Auftragnehmers die Bereitstellung auf einer Testumgebung (Staging). Das Produktiv-Deployment und der laufende Betrieb liegen in diesem Fall im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Ist das Produktiv-Deployment ausdrücklich Bestandteil des Auftrags, gelten die hierfür individuell vereinbarten Bedingungen.
6.4 Wartung und Support nach Projektabschluss sind nicht automatisch inbegriffen und bedürfen einer separaten Vereinbarung.
§ 7 Vergütung & Zahlungsbedingungen
7.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot. Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise für Unternehmen, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in jeweiliger Höhe sowie etwaiger Reise- und Nebenkosten.
7.2 Die Vergütung ist nach Erbringung der Leistung zu entrichten. Bei Erstaufträgen oder größeren Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer berechtigt, monatlich abzurechnen.
7.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per E-Mail (z. B. als PDF) an die bekannte Kontaktadresse.
7.4 Zahlungsforderungen sind ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt fällig und auf das angegebene Bankkonto zu leisten, sofern nicht individuell ein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz an (§ 288 Abs. 2 BGB). Darüber hinaus wird eine Verzugspauschale von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB erhoben.
7.5 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegenüber dem Auftragnehmer nur berechtigt, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
7.6 Angebote des Auftragnehmers behalten, sofern nicht anders vereinbart, eine Gültigkeit von vier Wochen ab Angebotsdatum. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftragnehmer eine Preisanpassung vornehmen. Nachträgliche Änderungen am Leistungsumfang, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
7.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die auf eine mangelnde Leistungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Auftraggebers schließen lassen.
§ 8 Haftung & Freistellung
8.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens (soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist) oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf 100 % des jeweiligen Netto-Auftragswerts. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
8.2 Eine Haftung für mittelbare Schäden, wegen Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.3 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Auftraggebers gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
8.4 Bei Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist für Mängel 12 Monate ab Abnahme. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber eine Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
8.5 Alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in einem Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, solange keine verpflichtenden gesetzlichen Fristen gelten. Insbesondere ausgenommen sind Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie Schadensersatzansprüche aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens.
§ 9 Vertragsdauer, Rücktritt & Kündigung
9.1 Bei Werkleistungen vereinbaren die Parteien die Vertragsdauer und Fristen individuell. Bei terminlich vereinbarten Dienstleistungen (z. B. Workshops, Beratungstage, Trainings) kann der Auftraggeber bis zum vereinbarten Leistungsbeginn von der Beauftragung zurücktreten.
9.2 Erfolgt der Rücktritt später als 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin, hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt:
- 30 % des vereinbarten Honorars bei Rücktritt zwischen dem 13. und 7. Kalendertag vor Leistungsbeginn,
- 50 % des Honorars bei Rücktritt zwischen dem 6. und 3. Kalendertag,
- 80 % des Honorars bei Rücktritt innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin.
Bereits angefallene Vorbereitungsleistungen sind unabhängig vom Rücktritt zusätzlich nach Aufwand zu vergüten, sofern sie nachweisbar erbracht wurden.
9.3 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.4 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und Zugangsdaten nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Auftraggebers zurückzugeben oder zu löschen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Der Auftragnehmer bestätigt die Löschung auf Verlangen schriftlich.
9.5 Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge oder bestehende Verträge außerordentlich zu kündigen, wenn deren Inhalte, Methoden oder öffentliche Wirkung im Widerspruch zu grundlegenden unternehmerischen Werten des Auftragnehmers stehen.
§ 10 Vertraulichkeit & Datenschutz
10.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge sowie Unterlagen streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
10.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften — insbesondere die DSGVO und das BDSG — einzuhalten.
10.3 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
11.3 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers (Coburg) als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
11.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage oder Geschäftsstrategie) unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Benachrichtigung widerspricht, gilt seine Zustimmung als erteilt.