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BFSG · WCAG 2.1 AA · Pflicht seit 2025

Barrierefrei ist jetzt Pflicht.

Seit dem 28. Juni 2025 verlangt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefreie Websites, Shops und Apps — bei Verstoß drohen Abmahnungen und Bußgelder. Wir prüfen, setzen im Code um und dokumentieren nach WCAG 2.1 AA. Sauber, nachweisbar, rechtssicher.

WCAG 2.1Level AA
EN 301 549EU-Norm
NachweisErklärung inkl.
28.06.2025
BFSG in Kraft
AA
WCAG-Zielniveau
Audit
manuell + automatisiert
Nachweis
Barrierefreiheitserklärung

Grundlagen

Was das BFSG fordert —
und wen es betrifft

Kurz gesagt

Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele digitale Angebote — vor allem Onlineshops, Buchungs- und Bezahlstrecken und Apps — barrierefrei sein. Maßstab sind die WCAG 2.1 Level AA. Wer nicht liefert, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act der EU in deutsches Recht um. Es verpflichtet Anbieter vieler digitaler Produkte und Dienstleistungen dazu, diese barrierefrei zu gestalten — also so, dass Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen sie eigenständig nutzen können. Technischer Maßstab sind die WCAG 2.1 auf Level AA beziehungsweise die harmonisierte Norm EN 301 549.

Wer ist betroffen?

Betroffen ist praktisch jeder Onlineshop im B2C, dazu Buchungs- und Bezahlprozesse, Banking, Personenbeförderung, Telekommunikation und viele Apps. Ausgenommen sind bei bestimmten Dienstleistungen nur echte Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz — reine B2B-Angebote sind teils ebenfalls ausgenommen. Im Zweifel ist die Betroffenheit aber breiter, als viele annehmen.

Barrierefreiheit ist kein Nischenthema: Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland lebt mit einer relevanten Einschränkung. Wer sein Angebot ausschließt, verliert Kundschaft — und jetzt zusätzlich die Rechtssicherheit.

Wichtig: Barrierefreiheit ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein Dauerzustand. Jede Änderung an Shop oder Website kann neue Barrieren einführen. Wir sorgen dafür, dass Konformität nicht nur zum Stichtag besteht, sondern im Betrieb erhalten bleibt.

Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025

Für neue wie bestehende digitale Angebote im Anwendungsbereich — eine allgemeine Übergangsfrist gibt es faktisch nicht mehr.

Pflicht aktiv

Vom Audit zur Konformität

Erst messen, dann
sauber beheben.

Wir prüfen euer Angebot mit einer Kombination aus automatisierten Tests und manueller Expertenprüfung — inklusive Tastaturbedienung und echten Screenreadern. Jedes Finding wird nach Schwere priorisiert, im Code behoben und final gegengeprüft. Am Ende steht ein nachweisbares Ergebnis, keine Behauptung.

  • Automatisiert + manuell (Tastatur, Screenreader)
  • Priorisierte Findings mit konkreter Lösung
  • Umsetzung im Code — nicht nur Overlay-Pflaster
  • Barrierefreiheitserklärung als Nachweis
WCAG 2.1 AANVDA / VoiceOverKontrasteARIA
nach der Umsetzung

WCAG 2.1 AA erfüllt

0 kritische Findings

  • Kontrast ≥ 4,5:1 durchgängigOK
  • Voll per Tastatur bedienbarOK
  • Screenreader-getestet (NVDA/VoiceOver)OK
  • Barrierefreiheitserklärung erstelltOK

Die Grundlage der WCAG

Vier Prinzipien —
ein bedienbares Web.

Die WCAG bauen auf vier Grundsätzen auf. An ihnen richten wir jede Prüfung und Umsetzung aus.

Wahrnehmbar

Inhalte müssen für alle Sinne verfügbar sein: Alternativtexte für Bilder, ausreichende Kontraste, Untertitel für Videos, klare Struktur.

Bedienbar

Alles muss per Tastatur nutzbar sein — ohne Maus. Sichtbarer Fokus, genug Zeit, keine Inhalte, die Anfälle auslösen.

Verständlich

Sprache, Bedienung und Verhalten müssen nachvollziehbar sein: klare Labels, hilfreiche Fehlermeldungen, konsistente Navigation.

Robust

Der Code muss so sauber sein, dass Screenreader und Hilfstechnologien ihn korrekt interpretieren — heute und mit künftiger Technik.

Im Leistungsumfang

Prüfen, beheben, nachweisen.

  • Accessibility-Audit

    Vollständige Prüfung nach WCAG 2.1 AA / EN 301 549 mit priorisiertem Maßnahmenbericht.

    • WCAG 2.1 AA
    • EN 301 549
    • Maßnahmenbericht
  • Umsetzung im Code

    Wir beheben Barrieren sauber im Frontend — semantisches HTML, Fokus, ARIA — statt mit Overlay-Tools, die selbst abgemahnt werden.

    • HTML5
    • ARIA
    • Fokus-Management
  • Screenreader-Tests

    Reale Tests mit NVDA und VoiceOver — nicht nur automatisierte Scanner, die viele Barrieren übersehen.

    • NVDA
    • VoiceOver
    • TalkBack
  • Barrierefreiheitserklärung

    Rechtskonforme Erklärung und Dokumentation als Nachweis eurer Konformität gegenüber Behörden und Kunden.

    • Dokumentation
    • Nachweis
    • Rechtskonform
  • Shop & App

    Barrierefreiheit für Shopware, Web-Apps und mobile Apps (iOS/Android) — nicht nur klassische Websites.

    • Shopware
    • iOS
    • Android
  • Schulung & Prozess

    Wir befähigen euer Team, Barrierefreiheit im Redaktions- und Entwicklungsalltag dauerhaft zu halten.

    • Team-Schulung
    • Prozess
    • Nachhaltig

Warum codehero

Barrierefreiheit gehört
in den Code, nicht ins Widget.

Echte Konformität entsteht dort, wo die Seite gebaut wird. Als Entwickler beheben wir Barrieren an der Wurzel — und nicht mit einem Overlay, das die Ursache verdeckt.

Frontend-Engineering
Semantisches HTML, ARIA, Fokus-Management und Kontraste sind unser tägliches Handwerk — nicht ein nachträglich aufgeklebtes Tool.
Test mit echten Werkzeugen
Wir prüfen mit denselben Hilfstechnologien wie eure Nutzer — NVDA, VoiceOver, Tastatur — statt uns auf grüne Scanner-Häkchen zu verlassen.
Nachweisbar dokumentiert
Ihr erhaltet eine belastbare Barrierefreiheitserklärung und Dokumentation — kein „ist schon irgendwie barrierefrei".
Ehrliche Beratung
Wir sagen euch klar, ob und wie stark ihr betroffen seid — und lösen das Nötige, ohne Panikmache oder Overlay-Verkauf.

So werdet ihr konform

In vier Schritten zur Rechtssicherheit.

Erst messen, dann priorisiert beheben, verifizieren und belegen — sauber und nachweisbar. Vorab lässt sich die Betroffenheit in 2 Minuten im kostenlosen BFSG-Selbsttest klären.

  1. AuditVollständige Prüfung eures Angebots, priorisierte Findings nach Schwere und Aufwand.
  2. UmsetzungBehebung der Barrieren im Code, in Sprints, kritische Punkte zuerst.
  3. VerifikationErneute Prüfung inklusive Screenreader- und Tastaturtests — belegt, nicht behauptet.
  4. NachweisBarrierefreiheitserklärung und Dokumentation — sauber belegt, für Behörden und Kunden.

Klartext

Die wichtigsten Begriffe.

BFSGGesetz
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — das deutsche Gesetz, das den European Accessibility Act umsetzt und digitale Barrierefreiheit verpflichtend macht.
WCAG 2.1Standard
Web Content Accessibility Guidelines — der internationale Standard für barrierefreie Web-Inhalte. Gefordert ist Level AA.
EN 301 549Norm
Die europäische Norm für Barrierefreiheit digitaler Produkte, auf die das BFSG verweist. Sie baut auf den WCAG auf.
ARIATechnik
Accessible Rich Internet Applications — Attribute, die dynamischen Elementen Bedeutung für Screenreader geben, wo HTML allein nicht ausreicht.
ScreenreaderHilfsmittel
Software, die Bildschirminhalte vorliest (z. B. NVDA, JAWS, VoiceOver) — zentrale Zielgruppe barrierefreier Umsetzung.
KontrastverhältnisKriterium
Verhältnis zwischen Text- und Hintergrundfarbe. Für normalen Text fordert Level AA mindestens 4,5:1.

Fragen zum BFSG.

BFSG-Deadline verpasst oder unsicher?

Wir prüfen in wenigen Tagen, wo ihr steht, und bringen euch nachweisbar auf WCAG 2.1 AA — bevor die erste Abmahnung kommt. Antwort innerhalb von 24 Stunden.